Der Bebauungsplan Ohlsdorf 23 für den Geltungsbereich zwischen Nordheimstraße, Hauptfriedhof Ohlsdorf und Eichenlohweg (Bezirk Hamburg-Nord., Ortsteil 430) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Westgrenze des Flurstücks 561, über das Flurstück 550, West-grenze des Flurstücks 552 der Gemarkung Ohlsdorf — Beisserstraße — Kerbelweg — West- und Nordgrenze des Flurstücks 500, Nordgrenzen der Flurstücke 501, 502, 563 und 346, Südostgrenzen der Flurstücke 346 und, 565 der Gemarkung Ohlsdorf — Kerbelweg — Ostgrenzen der Flurstücke 348, 538, 524, 507 bis 510, 525 und 511 der Gemarkung Ohlsdorf — Beisserstraße — Ostgrenzen der Flurstücke 554, 555 und 550, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 561 der Gemarkung Ohlsdorf.
technHerstellDatum
2014-04-09
texte
[§2 Nr.1 | Auf den Flurstücken 500 und 501 der Gemarkung Ohlsdorf kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhäuser bis zu 1,5 m und auf dem Flurstück 502 bis zu 3,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet sind Tiefgaragen auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Auf den Flurstücken 500 bis 506 und 557 werden Staffelgeschosse ausgeschlossen. Es sind nur Flachdächer mit einer Neigung bis zu sechs Grad zulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet sind Einzelhandelsbetriebe nur als großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe im Sinne von § 11 Absatz 3 Nummern 2 und 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 mit der Änderung vom 19. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I 1977 Seite 1764, 1986 Seite 2665) bis zu einer Bruttogeschoßfläche von insgesamt maximal 8000 m zulässig.][§2 Nr.5 | Auf Stellplatzanlagen im Kerngebiet ist je 5 Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen. Die zu pflanzenden Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden aufweisen.][§2 Nr.6 | Für Bäume, die einen Stammumfang von mehr als 80 cm (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen) aufweisen, sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen, standortgerechten Arten vorzunehmen.][§2 Nr.7 | Im Kerngebiet sind 10% der Grundstücksflächen als offene Vegetationsflächen anzulegen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 430]