[Nr. 2.1 | Soweit dar Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Beim Wohn-Hochhaus finden die Vorschriften des § 33 der Baupolizei- Verordnung Anwendung.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen der kellergeschossigen Garagen (GaK) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sowie die Oberflächen der kellergeschossigen Garagen (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die Straßenhöhen werden jeweils im Baugenehmigungsverfahren angewiesen.][Nr. 2.6 | Die bei den kellergeschossigen Garagen (GaK) dargestellten Begrenzungslinien sind Baulinien unter Erdgleiche.]
begruendungsTexte
[ | ]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 121]