• XPLAN_BP_PLAN_a3afdfa4-26e3-4847-8217-643dfa78dcd5

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    • XPLAN_BP_PLAN_a3afdfa4-26e3-4847-8217-643dfa78dcd5
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergstedt18
    xpPlanDate
    • 2006-04-04
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    • Bergstedt18
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    technHerstellDatum
    • 2016-02-25
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (wie Tankstellen, Speditionen), gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig; Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe, gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen), Tankstellen sowie Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 2 Nummer 8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten nach § 6 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im Mischgebiet sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Aufenthaltsräume beziehungsweise Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen beziehungsweise Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | In den mit den Ordnungsnummern „3", „7" und „8" bezeichneten Gewerbegebieten gilt die offene und einseitig offene Bauweise. In der einseitig offenen Bauweise sind Gebäude an der gemeinsamen Grundstücksgrenze aneinanderzubauen.][§2 Nr.5 | In den mit den Ordnungsnummern „7" und „8" bezeichneten Gewerbegebieten ist für Hallenbauten ausnahmsweise eine Gebäudehöhe von 9 m als Höchstmaß über der festgesetzten Geländeoberfläche zulässig, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist.][§2 Nr.6 | In den mit den Ordnungsnummern „1 a", „1 b", „2", „6 a" und „6 b" bezeichneten Gewerbegebieten sind für die zu denWohngebieten und Grünflächen ausgerichteten Außenwände von Gebäuden überwiegend rote Ziegel oder andere Materialien in ziegelroten Farbtönen zu verwenden.][§2 Nr.7 | In den Gewerbegebieten sind Großwerbetafeln nur ausnahmsweise am Eingang dieser Gebiete als Orientierungshilfe zulässig. Großwerbetafeln sowie Werbeanlagen oberhalb der unteren Dachkante sind unzulässig.][§2 Nr.8 | Für die Erschließung der Gewerbegebiete sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.9 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, eine unterirdische Grabenverrohrung herzustellen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Leitungsrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind nur untergeordnete Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe als Weideunterstände zulässig.][§2 Nr.11 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Im Gewerbegebiet ist je Grundstückseinfahrt innerhalb eines Abstandes von maximal 3 m zur Straßenverkehrsfläche ein kleinkroniger Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.13 | An öffentliche Straßenverkehrsflächen angrenzende Grundstückseinfriedigungen sind nur als Zäune in Verbindung mit Heckenpflanzungen zulässig.][§2 Nr.14 | 40 vom Hundert der nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Für je 200 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 400 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.15 | Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich der Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.16 | Für festgesetzte Knicks sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau eines Knicks erhalten bleibt.][§2 Nr.17 | In den Gewerbegebieten sind die den Wohnbauflächen und der Bergstedter Chaussee zugewandten fensterlosen Fassaden sowie Fassaden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, und zusammenhängende Wandflächen, die größer als 20 m² sind, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.18 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind im Kronenbereich festgesetzter Bäume und Sträucher Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen, mit Ausnahme der für die Oberflächenentwässerung, für den Gewässerund Wegebau sowie für den Bau von Siel- und Leitungstrassen erforderlichen Maßnahmen, unzulässig.][§2 Nr.19 | In den Gewerbegebieten sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.20 | Das in den Gewerbegebieten mit Ausnahme der Flurstücke 245 und 246 anfallende Niederschlagswasser ist in die dafür vorgesehenen Gewässer einzuleiten, sofern es nicht versickert, gesammelt und genutzt wird.][§2 Nr.21 | Die Unterkante der Kellersohle von Kellergeschossen darf höchstens 1,5 m unter der vorhandenen Geländeoberfläche liegen.][§2 Nr.22 | Dränagen oder sonstige bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwasserspiegels beziehungsweise des Stauwasserspiegels führen, sind unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 524]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-04-04
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_37e8785f-2ac4-429e-ba1d-f16209f99b4e]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung