• XPLAN_BP_PLAN_a3c02138-61f6-4dd5-81b2-9f1cf087b92b

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    • XPLAN_BP_PLAN_a3c02138-61f6-4dd5-81b2-9f1cf087b92b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Finkenwerder29
    xpPlanDate
    • 1996-07-30
    name
    • Finkenwerder29
    internalId
    • 36751dc7-75a8-4ca8-b84a-46672f85dc0d
    technHerstellDatum
    • 2015-02-16
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Grundflächenzahl von 0,3 kann für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), bis zu einer Grundflächenzahl von 0,6 überschritten werden.][§2 Nr.2 | Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein einheimischer großkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und mit Sträuchern oder Stauden zu bepflanzen.][§2 Nr.3 | Tiefgaragen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzel-baren Uberdeckung herzustellen und mit Gehölzen zu bepflanzen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muß auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.4 | Mindestens 30 vom Hundert (v. H.) der nicht überbauten Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu begrünen.][§2 Nr.5 | Die Garagenwände und Pergolen auf Stellplätzen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Dächer von Garagen sowie Schutzdächer von Stellplätzen sind extensiv zu begrünen.][§2 Nr.6 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.7 | Auf den Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind Gehölze bei Abgang durch einheimische, standortgerechte Arten so zu ersetzen, daß der Charakter und Umfang einer geschlossenen Gehölzpflanzung erhalten bleibt.][§2 Nr.8 | Für Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.9 | Die Außenwände von Gebäuden sind in rotem bis rotbraunem Ziegelmauer werk auszufuhren. Für einzelne Architekturteile können Putz oder glatter Beton zugelassen werden, wenn das Ziegelmauer werk vorherrschend bleibt. Soweit geneigte Dächer erstellt werden, sind fxir die Dachdeckung nur rote bis rotbraune Dachpfannen zu verwenden.][§2 Nr.10 | Die Fenster sind kleinmaßstäblich zu gliedern.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 139]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1996-07-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_054ba48e-25de-44cf-91e6-c3929b152362]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung