Der Bebauungsplan Rissen 38 für den Geltungsbereich Wittenbergener Weg - Tinsdaler Kirchenweg - Ostgrenzen der Flurstücke 2534, 1043, 2535, 2536 und 3287 der Gemarkung Rissen (Gemarkungsgrenze) - Falkensteiner Ufer (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-11-13
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Die festgesetzten Grundflächen und Geschoßflächen können ausgenutzt werden; auf die erhaltenswerten Bäume ist bei der Anordnung der Baukörper Rücksicht zu nehmen.][§2 Nr.3 | Für die Erschließung sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen Weg anzulegen.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen können nur innerhalb der mit „A" gekennzeichneten Fläche errichtet werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]