Der Bebauungsplan Blankenese 34 für den Geltungs- bereich nordwestlich der Kreuzung Blankeneser Landstraße und Sülldorfer Kirchenweg (Bezirk Altona, Ortsteil 223) wird festgestellt.
Das Gebiet des wird wie folgt begrenzt:
Blankeneser Landstraße – Westgrenzen der Flurstücke 5538 und 682, über das Flurstück 682 (Bahnanlage) der Gemarkung Dockenhuden – Sülldorfer Kirchenweg.
technHerstellDatum
2015-05-05
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) und Tankstellen unzulässig.][§2 Nr.2 | Die Dächer sind als Flachdächer auszubilden, Staffel- und Dachgeschosse sind über der festgesetzten Anzahl der Vollgeschosse unzulässig.][§2 Nr.3 | Die Dächer der Gebäude sind, mit Ausnahme der als Dachterrasse genutzten Fläche, mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.4 | Auf der mit „(A)“ bezeichneten Fläche im Kerngebiet sind mindestens 750 m² Geschossfläche für Wohnungen vorzusehen.][§2 Nr.5 | Entlang der Blankeneser Landstraße und dem Sülldorfer Kirchenweg sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Seiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg
|Ortsteil: 223]