• XPLAN_BP_PLAN_a6b11ae3-70de-453e-86df-da11e55567ea

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_a6b11ae3-70de-453e-86df-da11e55567ea
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen56
    xpPlanDate
    • 2011-02-11
    name
    • Ottensen56
    nummer
    • 56
    internalId
    • a12f7583-0635-4d0c-a133-36d44130f11f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Ottensen 56 für den Geltungsbereich zwischen den Straßen Am Pflug und Arnoldstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 214) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Westgrenze des Flurstücks 4902 (alt 3761) - Westgrenze des Flurstücks 5037 (alt 4256) - über das Flurstück 5037 (alt 4256) - Nordgrenze des Flurstücks 113 (Am Pflug) - über das Flurstück 4195 - Nordgrenze des Flurstücks 4195 - Nordgrenze des Flurstücks 113 (Am Pflug) - über das Flurstück 113 (Am Pflug) - Ostgrenze des Flurstücks 4140 - über das Flurstück 70 (Arnoldstraße) - Arnoldstraße - über das Flurstück 70 (Arnoldstraße) der Gemarkung Ottensen.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-02
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im Mischgebiet werden Nutzungen nach § 6 Absatz 2 Nummer 6, 7 und 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), sowie Ausnahmen nach § 6 Absatz 3 BauNVO ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im Mischgebiet darf die festgesetzte Grundflächenzahl für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 BauNVO und Terrassen bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 überschritten werden.][§2 Nr.4 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Rampen, Terrassen, Terrassentreppen und Sichtschutzwände kann bis zu 4,5 m, durch Erker und Balkone bis zu 2,5 m und durch Treppenhausvorbauten, Hauszugangs- und Fluchttreppen bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Von den festgesetzten Baulinien darf für Loggien und Hauseingangsbereiche bis zu 3 m und im Bereich von Tiefgaragenausfahrten bis zu 5 m zurückgewichen werden. In dem mit "(C)" bezeichneten Bereich kann eine Überschreitung der Baulinien durch Rampen, Terrassen und Terrassentreppen bis zu 4,5 m, durch Treppenhausvorbauten und Hauszugangstreppen bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Die festgesetzten höchstzulässigen Gebäudehöhen können durch Treppenhäuser, Aufzugs- und Lüftungsanlagen sowie andere haustechnische Anlagen bis zu 2 m, durch Brüstungen, Geländer und Attiken bis zu 1,5 m überschritten werden.][§2 Nr.7 | Die Baulinien und Baugrenzen gelten nicht unterhalb der Geländeoberfläche.][§2 Nr.8 | In dem mit „(A)“ bezeichneten Wandabschnitt darf die Traufhöhe von 42 m über Normalnull auf bis zu 45 m über Normalnull ansteigen.][§2 Nr.9 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Ausnahmsweise können auf den mit "(E)" bezeichneten Flächen Stellplätze für gewerbliche Nutzungen zugelassen werden.][§2 Nr.10 | Entlang der Arnoldstraße sind die Aufenthaltsräume sowie die Wohn- und Schlafräume von Gebäuden durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.11 | Für die Heizung und Warmwasserversorgung ist für die Neubebauung ein Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung zu errichten oder an ein bestehendes Wärmenetz in Kraft-Wärme-Kopplung anzuschließen.][§2 Nr.12 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Innerhalb der mit „(B)“ bezeichneten Fläche sind mindestens 200 m2 mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Von den 200 m2 sind mindestens 40 m2 mit Sträuchern zu begrünen.][§2 Nr.14 | Auf dem Flurstück 4140 sind mindestens 5 Laubbäume zu pflanzen. Davon sind mindestens 2 Bäume auf der mit „(C)“ bezeichneten Fläche zu pflanzen.][§2 Nr.15 | Auf den Flurstücken 4901 und 4902 (alt 3761) sind mindestens 5 Laubbäume zu pflanzen. Davon sind mindestens 3 Bäume auf den mit „(D)“ bezeichneten Flächen zu pflanzen.][§2 Nr.16 | Für die festgesetzten Anpflanzungen sind kleinkronige, standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 12 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Unterhalb des Kronenbereichs jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und mit einem mindestens 1 m starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu begrünen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 214]
    plangeber
    • [Name: 214]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2011-02-11
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_27816af4-94db-402a-bd56-312764989f4c]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Ottensen35|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
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    • BPlan
    verfahren
    • 1000
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    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
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    • Satzung