Der Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 56 für den Geltungsbereich Rostweg — Cuxhavener Straße einschließlich nördlich angrenzender Flurstücksteile — Kiesbarg — Schnukkendrift (Bezirk Harburg, Ortsteil 718) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-29
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Cuxhavener Straße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume der lärmabgewandten Gebäudeseite zuzuordnen.][§2 Nr.2 | Auf dem Flurstück 5460 der Gemarkung Fischbek ist innerhalb des durch Baugrenzen gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils nur ein zweigeschossiges Vereinshaus mit den für diese Nutzung notwendigen Nebenräumen sowie Betriebswohnungen im Sinne des § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) zulässig. Im übrigen sind mit Ausnahme überdachter Einrichtungen des Schießsports sowie der Herrichtung notwendiger Stellplätze keine baulichen Anlagen auf dem Flurstück zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]