Der Bebauungsplan Horn 35 für den Geltungsbereich Horner Brückenweg — Horner Landstraße — Letzter Heller (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 129) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-11-06
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdisch öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Im Wohngebiet westlich der Flurstücke 1653 und 2027 der Gemarkung Schiffbek sollen die Dächer höchstens 6 Grad geneigt sein.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 129]