Der Bebauungsplan Steilshoop 3 für den Geltungsbereich Schmachthäger Straße — Meister-Francke-Straße — Schwarzer Weg — über die Flurstücke 98, 97, 77 (Flurhöhe), 95, 94, 92, 91,89,7 (Seeredder), 11 und 14 (Bramfelder Redder) der Gemarkung Steilshoop — Steilshooper Straße — Seebek — im Verlauf der verlegten Seebek über das Flurstück 22 der Gemarkung Steilshoop — Seebek — über das Flurstück 31, Südwestgrenze des Flurstücks 30 der Gemarkung Steilshoop — Steilshooper Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 516) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-06
texte
[§2 Nr.1 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 516]