• XPLAN_BP_PLAN_a8ce2a95-689c-4076-a219-7889c8fa42f6

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_a8ce2a95-689c-4076-a219-7889c8fa42f6
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen55
    xpPlanDate
    • 2011-02-11
    name
    • Ottensen55
    internalId
    • 919c364d-8b47-4e79-9805-9711a45ad1df
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Ottensen 55 für den Geltungsbereich zwischen Ottenser Friedhof und Fischers Allee (Bezirk Altona, Ortsteil 212) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: West- und Nordgrenze des Flurstücks 4818 (alt 1197) – Fischers Allee – Südgrenze des Flurstücks 4821 (alt 1197) der Gemarkung Ottensen.
    technHerstellDatum
    • 2017-06-14
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Vorhabengebiet sind Wohngebäude zulässig. Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben sind zulässig, wenn es sich vom Störgrad um eine wohnähnliche Berufsausübung handelt. Außerdem ist ein Kindertagesheim zulässig.][§2 Nr.2 | Auf den festgesetzten Baulinien ist in einer Höhe zwischen 45 und 47 m über Normalnull eine Traufkante auszubilden, indem die Fassade oberhalb dieser Traufkante in einem Winkel von mindestens 10 Grad gegenüber der Senkrechten zurückgeneigt wird oder indem die Fassade oberhalb dieser Traufkante um mindestens 0,5 m zurückgestaffelt wird.][§2 Nr.3 | Entlang der Fischers Allee ist auf den mit "(B)" bezeichneten überbaubaren Flächen für Staffelgeschosse eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe um bis zu 2,5 m auf einer Fläche von höchstens 30 vom Hundert der jeweiligen überbaubaren Fläche zulässig. Diese Staffelgeschosse müssen gegenüber der Traufkante um mindestens 3 m zurückgestaffelt werden. Auf den mit "(A)" bezeichneten überbaubaren Flächen ist für Staffelgeschosse eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe um bis zu 2,5 m auf einer Fläche von höchstens zwei Drittel der jeweiligen überbaubaren Fläche zulässig.][§2 Nr.4 | Entlang der Fischers Allee ist eine Überschreitung der Baulinien durch Erker um bis zu 2 m auf einer Breite von jeweils höchstens 10 m zulässig, wenn dabei die Straßenverkehrsfläche nicht überbaut wird. Von den festgesetzten Baulinien darf für Loggien um bis zu 2,5 m sowie im Bereich von Tiefgaragenausfahrten zurückgewichen werden.][§2 Nr.5 | Die Baulinien und Baugrenzen gelten nicht unterhalb der Geländeoberfläche.][§2 Nr.6 | Im Vorhabengebiet sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479) sowie Tiefgaragen außerhalb der Baugrenzen zulässig.][§2 Nr.7 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Zugangstreppen zu den Erdgeschosswohnungen, Fluchttreppen sowie durch Terrassen ist zulässig.][§2 Nr.8 | Im Vorhabengebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.9 | Die Dächer der mit "(A)" bezeichneten überbaubaren Flächen sind auf mindestens einem Drittel der jeweiligen überbaubaren Fläche mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.10 | Für die in der Planzeichnung festgesetzten anzupflanzenden Einzelbäume sind großkronige Bäume zu verwenden. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Standorten der anzupflanzenden Einzelbäume können zugelassen werden.][§2 Nr.11 | Im Vorhabengebiet sind über die in der Planzeichnung festgesetzten anzupflanzenden Einzelbäume hinaus, zehn kleinkronige Bäume oder Sträucher zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Die Tiefgarage ist mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind erforderliche Flächen für Wohnhöfe, Wege, Terrassen, Freitreppen und Kleinkinderspielplätze. Für anzupflanzende kleinkronige Bäume auf Tiefgaragen muss auf einer Fläche von 6 m2 die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrats mindestens 60 cm betragen. Bei Verwendung von großkronigen Bäumen ist auf einer Fläche von mindestens 6 m2 je Baum eine Unterbauung mit Tiefgaragen nicht zulässig.][§2 Nr.13 | Für festgesetzte Anpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 2000|Ortsteil: 212]
    plangeber
    • [Name: 212]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2011-02-11
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2644b9e7-60c4-4898-b6bc-9af33725a45a]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSOttensen|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung