• XPLAN_BP_PLAN_a8f08f3f-db69-4038-99fb-777712392fb1

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_a8f08f3f-db69-4038-99fb-777712392fb1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Heimfeld43
    xpPlanDate
    • 1999-01-12
    name
    • Heimfeld43
    internalId
    • 0f33ddca-8118-481d-bae6-a23acb564fda
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Heimfeld 43 für das Gebiet der ehemaligen Scharnhorst-Kaserne (Bezirk Harburg, Ortsteil 711) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Heimfelder Straße - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1251 der Gemarkung Heimfeld - Ostgrenzen der Flurstücke 149, 2967 und 3579, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 3581, Westgrenzen der Flurstücke 3579, 2966 und 148 der Gemarkung Eißendorf - Südgrenze des Flurstücks 1251, über das Flurstück 1251 der Gemarkung Heimfeld.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-08
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den Baugebieten „(1)" bis „(9)" sind außerhalb der festgesetzten Flächen für Gemeinschaftsstellplätze weitere Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig, soweit Wohnruhe und Gartengestaltung nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | In den Baugebieten „(2)" bis „(5)" sowie und „(8)" kann die festgesetzte Grundfläche für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummern 1 und 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), um 130 vom Hundert (v. H.) überschritten werden. In den Baugebieten „(1)", ,,(6)" und ist eine Überschreitung von 150 v. H. zulässig.][§2 Nr.3 | Die Neubebauung ist an ein Blockheizkraftwerk - Fernwärmenetz - anzuschließen. In Bereichen, in denen ein Wärmeversorgungsnetz nicht besteht, sind Feuerstätten für leichtes Heizöl und gasförmige Brennstoffe sowie Sonnenenergie oder Wärmerückgewinnungsanlagen zulässig.][§2 Nr.4 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des allgemeinen Wohngebiets sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der Schlafräume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Fenstern der Gebäude geschaffen werden, die zusätzlich mit mechanischen Lüftungsanlagen auszustatten sind.][§2 Nr.5 | Entlang der Heimfelder Straße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärm-abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem fünften Stellplatz ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.7 | Im Kronenbereich der zu pflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² je Baum anzulegen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich der Bäume nur zur Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen zulässig.][§2 Nr.8 | Für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein Baum oder ein Obstbaum als Hochstamm zu pflanzen und zu pflegen; vorhandene Bäume können dabei angerechnet werden.][§2 Nr.9 | Für Pflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubbäume und Sträucher zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.10 | Auf den in der Planzeichnung festgesetzten Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, daß Charakter und Umfang einer geschlossenen Gehölzpflanzung erhalten bleiben. Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Einzelbäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.11 | Auf privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie Stellplätze in luft- und wasserdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.12 | Dächer von Garagen, Schutzdächer von Stellplätzen und Dächer von Nebengebäuden mit mehr als 10 m² Fläche sind mit einem mindestens 5 cm starken, vegetationsfähigen Bodensubstrat zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.13 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken, vegetationsfähigen Bodensubstrat zu versehen.][§2 Nr.14.1 | Die Gestaltung der Dächer und Fassaden ist für Gebäude gleichen Bautyps in Farbe und Material abzustimmen und einheitlich auszuführen: Bei vorherrschendem Verblendmauerwerk sind rote Ziegelsteine zu verwenden.][§2 Nr.14.2 | Die Gestaltung der Dächer und Fassaden ist für Gebäude gleichen Bautyps in Farbe und Material abzustimmen und einheitlich auszuführen: Putzbauten sind in weißer Farbgebung auszuführen.][§2 Nr.14.3 | Die Gestaltung der Dächer und Fassaden ist für Gebäude gleichen Bautyps in Farbe und Material abzustimmen und einheitlich auszuführen: In den Baugebieten „(1)" bis ,,(9)" ist das oberste Geschoß als Staffelgeschoß mit einer Dachneigung von maximal 25 Grad auszubilden.][§2 Nr.14.4 | Die Gestaltung der Dächer und Fassaden ist für Gebäude gleichen Bautyps in Farbe und Material abzustimmen und einheitlich auszuführen: Die Dachneigung der Reihenhausbebauung darf maximal 35 Grad betragen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 711]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1999-01-12
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_a735e405-2ffc-455e-8336-20f4fcc4b60d]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung