Der Bebauungsplan Tonndorf 24 für den Geltungsbereich westlich Sonnenweg zwischen Stein-Hardenberg-Straße und Wandse-Grünzug (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 513) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Sonnenweg — über die Flurstücke 2527 und 976, Südgrenze des Flurstücks 2527, Nord-und Ostgrenze des Flurstücks 947 der Gemarkung Tonndorf — Yorkstraße — Stein-Hardenberg- Straße.
technHerstellDatum
2015-10-29
texte
[§2 Nr.1 | Die Firsthöhe darf in Gebieten mit eingeschossiger Ausweisung 9 m, in Gebieten mit zweigeschossiger Ausweisung 11 m jeweils über Gehweg nicht überschreiten.][§2 Nr.2 | Die Oberkante des Erdgeschoßfußbodens darf nicht höher als 80 cm über Gehweg liegen.][§2 Nr.3 | Bei giebelständigen Gebäuden sind unterschiedliche Drempelhöhen nicht zulässig.][§2 Nr.4 | Die Dachneigung darf — soweit keine Flachdächer vorgeschrieben sind — nicht weniger als 30 Grad betragen; Staffelgeschosse sind ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht auf dem Flurstück 860 der Gemarkung Tonndorf umfaßt die Befugnis der Hamburger Wasserwerke GmbH, unterirdische Leitungen zu verlegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Leitungsrecht auf dem Flurstück 2064 umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Herstellung und Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Entlang der Stein-Hardenberg-Straße und des Sonnenwegs sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 513]