Der Bebauungsplan St. Pauli 42 für den Geltungsbereich Lerchenstraße und der Straße Bei der Schilleroper (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 110) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-05-18
texte
[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Diskotheken unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren und großflächige Einzelhandels- und sonstige großflächige Handelsbetriebe nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), unzulässig.][§2 Nr.4 | Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen des Kerngebiets sind Wohnungen allgemein zulässig.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen können zugelassen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 110]