Der Bebauungsplan Lurup 27 für den Geltungsbereich zwischen Böttcherkamp, Binsenort, Bahnanlagen und Luruper Hauptstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Böttcherkamp - Binsenort - Flaßbarg - über das Flurstück 2869, Nordgrenze des Flurstücks 266 der Gemarkung Osdorf - Luckmoor - über die Flurstücke 1364 und 1363, Ostgrenzen der Flurstücke 1363 und 1580, Nordgrenze des Flurstücks 302, über das Flurstück 302, Nordgrenze des Flurstücks 1422 der Gemarkung Lurup - Luruper Hauptstraße - Flurstraße.
technHerstellDatum
2015-06-01
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Luruper Hauptstraße werden Tankstellen ausgeschlossen; sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sind auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche allgemein zulässig.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet sind auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen die Dächer mit einer Neigung von 45 Grad bis 60 Grad auszubilden. Für die Dachdeckung sind Dachpfannen zu verwenden.][§2 Nr.3 | Entlang der Luruper Hauptstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabge wandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maß nahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen.][§2 Nr.5 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Stellplätze, Fahr- und Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]