Der Bebauungsplan Hausbruch 32/Heimfeld 39/ Moorburg 5 für den Geltungsbereich Bundesautobahn A 7 — Westgrenze der Bundesautobahn A7, Ost- und Südwestgrenze des Flurstücks 2340 der Gemarkung Heimfeld — Hafenbahn — über das Flurstück 4387 der Gemarkung Neugraben —- über die Flurstücke 425 (Heykenaubrook), 2365, 420 bis 423 der Gemarkung Heimfeld — über die Flurstücke 4387, 4386, 4560, Südgrenze des Flurstücks 3752, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3750, Westgrenze des Flurstücks 4560 der Gemarkung Neugraben — Gemarkungsgrenze — Moorburger Hinteraeich (Bezirk Harburg, Ortsteile 717, 711 und 716) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-15
texte
[§2 Nr.1 | Im Industriegebiet sind Fabriken und Betriebsstätten, die erhebliche Luftverunreinigungen einschließlich Geruchsbelästigungen für die Umgebung verursachen können insbesondere Metallschmelzen, mineralölbearbeitende und verarbeitende Betriebe, Betriebsstätten zur Beseitigung von Altöl, Gummifabriken, Zellstoff- und Papierfabriken, Kaffeeröstereien sowie Fisch Verwertungsbetriebe und Abdeckereien unzulässig.][§2 Nr.2 | m Industriegebiet sind mindestens 10% der Grundstücksfläche als offene Vegetationsfläche herzurichten und mit hohen einheimischen Sträuchern und einheimischen Laubbäumen zu bepflanzen.][§2 Nr.3 | Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf die Benutzer der Bundesautobahn einwirken, sind unzulässig.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 717, 711, 716]