Der Bebauungsplan Farmsen-Berne 25 für den Geltungsbereich Tegelweg — Hornissenweg — Nordgrenze des Flurstücks 148 der Gemarkung Farmsen — Walddörferbahn — Südgrenze des Flurstücks 3510 der Gemarkung Farmsen (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 514) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2016-02-01
texte
[§2 Nr.1 | Die Dächer dürfen höchstens 35 Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Bei eingeschossigen Gebäuden darf die Firsthöhe maximal 9,0 m über Geländeoberfläche, bei zweigeschossigen Gebäuden maximal 11,0 m über Geländeoberfläche betragen.][§2 Nr.3 | Staffelgeschosse werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Für die Erschließung des Flurstücks 148 der Gemarkung Farmsen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.][§2 Nr.5 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 514]