• XPLAN_BP_PLAN_acac8a98-ae39-4fa2-be13-88beb2249446

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_acac8a98-ae39-4fa2-be13-88beb2249446
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel39-Hummelsbuettel27
    xpPlanDate
    • 2008-08-05
    name
    • Poppenbuettel39-Hummelsbuettel27
    internalId
    • e0b51d93-370e-4cf1-ae78-7ee9a8ee5e6d
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Poppenbüttel 39/Hummelsbüttel 27 für das Gebiet beiderseits der Alten Landstraße zwischen Hinsbleek und Hollenbek/Am Hehsel (Bezirk Wandsbek, Ortsteile 519 und 520) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Hollenbek - Alte Landstraße - Am Hehsel - Nordgrenze des Flurstücks 470, West- Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 473, Nordgrenzen der Flurstücke 474, 475, 2088, 476, 477, 479, 1357 und 480 der Gemarkung Hummelsbüttel, Nordgrenzen der Flurstücke 1704, 1703, 1702, 3590 und 1698, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1699 der Gemarkung Poppenbüttel, über das Flurstück 1732 (Vogtskamp), Nordgrenze des Flurstücks 1778, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1780, Nordgrenzen der Flurstücke 1781 bis 1784 der Gemarkung Poppenbüttel, über das Flurstück 1785 (Golddiestelweg), Nordgrenzen der Flurstücke 1786, 1787, 7407, 1789, 1790, 1791, 7604 und 1793 der Gemarkung Poppenbüttel, über das Flurstück 1900 (Grasnelkenweg), Nordgrenzen der Flurstücke 1901 bis 1907 der Gemarkung Poppenbüttel, über das Flurstück 1908 (Bilsenkrautweg), Nordgrenzen der Flurstücke 1909 bis 1912 und 1914 der Gemarkung Poppenbüttel - über das Flurstück 1966 (Goldröschenweg), Nordgrenzen der Flurstücke 2046 bis 2053, West- Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5909 der Gemarkung Poppenbüttel - Alte Landstraße - Hinsbleek - West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 7096, Ostgrenze des Flurstücks 1654, Südostgrenze des Flurstücks 1657, Südgrenzen der Flurstücke 7098, 7097, 1666, 5061, 1668, 1669, 4535, 1671 bis 1674, 1676 bis 1678, 4173, 1680 bis 1685, 1688, 4184, 1690, 2095, 1695 (Langwisch) und 5979 der Gemarkung Poppenbüttel, Südgrenzen der Flurstücke 1381, 488 bis 490, 1380, 492, 1379, 495 und 496, Südostgrenze des Flurstücks 1378, über das Flurstück 1378, Südwestgrenze des Flurstücks 497 der Gemarkung Hummelsbüttel.
    technHerstellDatum
    • 2015-12-08
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den reinen Wohngebieten sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.2 | Auf den privaten Grünflächen sind Nebenanlagen unzulässig.][§2 Nr.3 | Mindestens 50 vom Hundert der Vorgartenfläche sind zu begrünen. Nebenanlagen und Garagen sind außerhalb der Abstandsflächen in Vorgärten zulässig, wenn die Längsseiten einen Abstand von mindestens 2 m zur Straßenbegrenzungslinie einhalten und dieser Bereich intensiv abgepflanzt wird.][§2 Nr.4 | In den reinen Wohngebieten entlang der Alten Landstraße sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | In dem mit „(A)" bezeichneten Bereich sind die Schlafräume zur lärmabgewandten Seite zu legen. Dabei ist zu gewährleisten, dass durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen bei gekipptem/teilgeöffnetem Fenster ein Innenraumpegel von 30 dB(A) nachts nicht überschritten wird.][§2 Nr.6 | Ist die Anordnung der Wohn- und Schlafräume im Sinne von Nummer 4 Satz 1 nicht möglich, ist in dem mit „(B)" bezeichneten Bereich zu gewährleisten, dass durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicher gestellt wird, dass in den Schlafräumen ein Innenraumpegel bei gekipptem Fenster von 30 dB(A) während der Nachtzeit und in den Wohnräumen während der Tagzeit ein Innenraumpegel von 40 dB(A) nicht überschritten wird. Ferner haben die Außenwohnbereiche, die im Zusammenhang mit dem Schutz für Wohnräume stehen, unter Beachtung von Lüftungsvorrichtungen (gekipptem/teilgeöffnetem Fenster), einen Pegel im bebauten Außenwohnbereich am Tag von kleiner 65 dB(A) aufzuweisen. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Loggien beziehungsweise Wintergärten im Zusammenhang mit dem Schutz für Schlafräume, dann ist in diesen Fällen ein Pegel im bebauten Außenwohnbereich von 55 dB(A) unter Beachtung von Lüftungsvorrichtungen (gekipptem/teilgeöffnetem Fenster) nachzuweisen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519, 520]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2008-08-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_b7148611-537b-4370-972f-81c372843cfa]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung