Der Bebauungsplan Rissen 10 für das Plangebiet Tinsdaler Heideweg - Wittenbergener Weg - Farnstieg - Wateweg - Ginsterstieg - Wittenbergener Weg - Tinsdaler Kirchenweg (Bezirk Altona, Ortsteil 226) wird festgestellt.
kommentar
Auf den Plan ist eine „Änderung vom 25.02.1969 (10)" geklebt (Ecke Farnstieg/Tinsdaler Heideweg – die vorhandene Verlängerung des „Gerlindweg“ ist durch diese Änderung mit „WR I o“ überplant).
technHerstellDatum
2015-02-12
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen je Gebäude zulässig.][§2 Nr.2 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 429) mit Ausnahme des § 4 Absatz 3 Nummern 5 und 6 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]