• XPLAN_BP_PLAN_ae2823b6-eac4-44a1-9db7-9152528ed9c4

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_ae2823b6-eac4-44a1-9db7-9152528ed9c4
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wilhelmsburg80
    xpPlanDate
    • 2005-09-30
    name
    • Wilhelmsburg80
    internalId
    • d9d799ab-d12a-486a-864c-39b042a295d0
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Wilhelmsburg 80 für den Geltungsbereich zwischen Mühlenwettern und Kirchdorfer Straße (Bezirk Harburg, Ortsteil 713) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Mühlenwettern - West- und Nordgrenze des Flurstücks 7908 der Gemarkung Wilhelmsburg - Kirchdorfer Straße - Südgrenzen der Flurstücke 7907 und 7908 der Gemarkung Wilhelmsburg.
    technHerstellDatum
    • 2014-10-20
    texte
    • [§2 Nr.1 | Stellplätze sind nur auf den festgesetzten Flächen für Gemeinschaftsstellplätze zulässig.][§2 Nr.2 | Innerhalb der Fläche, die von der Bebauung freizuhalten ist, sind in einer Breite von 3 m, gemessen von der Böschungsoberkante, Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen sowie Bepflanzungen unzulässig.][§2 Nr.3 | In den reinen Wohngebieten sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den von der Kirchdorfer Straße abgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Das von den privaten Grundstücksflächen abfließende Niederschlagswasser ist über offene Mulden und Gräben (vorgesehene Oberflächenentwässerung) dem Entwässerungssystem zuzuleiten.][§2 Nr.5 | Die Dachflächen der Hauptgebäude sind mit einem mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.6 | Anzupflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.7 | Auf den als Obstwiesen festgesetzten Flächen ist auf je 150 m2 der Obstwiese ein hochstämmiger Obstbaum mit einem Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen. Die Flächen sind als Wiese anzusäen und extensiv zu pflegen. Die Wiesenflächen sind zweimal jährlich, jeweils nach dem 1. Juli und dem 15. August zu mähen.][§2 Nr.8 | Auf der mit (A) bezeichneten Fläche ist eine freiwachsende Feldhecke mit standortgerechten und heimischen Sträuchern (Pflanzgröße 60-100 cm) zu pflanzen; die Sträucher sind jeweils zweireihig und jeweils im Abstand von einem Meter zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Auf den mit (B) bezeichneten Flächen ist eine Hecke anzupflanzen; je 1 m sind 4 Pflanzen als Heister (Pflanzgröße 60-100 cm) zu verwenden.][§2 Nr.10 | Im Plangebiet sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze ohne Überdachungen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird den mit „ (Z) " bezeichneten Wohngebiets- und Straßenverkehrsflächen das Flurstück 7906 der Gemarkung Wilhelmsburg zugeordnet.][§2 Nr.12 | Geschosse unterhalb der Geländeoberfläche, sowie bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels beziehungsweise zu Staunässe führen, sind unzulässig.][§2 Nr.13 | Die festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen nach den Ziffern 7 und 11 werden zu 82 vom Hundert den Wohnbauflächen und zu 18 vom Hundert der Straßenverkehrsfläche zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 713]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2005-09-30
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_7dda9c1c-4f37-4100-ad3e-8546604be300]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 2000
    verfahrenWert
    • Parag13
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung