Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 18 für das Gebiet westlich der Lemsahler Landstraße (BezirkWandsbek, Ortsteil 521) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Lemsahler Landstraße - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 3370, über das Flurstück 3370, Nordgrenze des Flurstücks 3370 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt.
technHerstellDatum
2016-01-11
texte
[§2 Nr.1 | Im Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hotel" ist ein Hotel mit Bistro/Bar, Konferenzräumen, Sport- und Erholungsräumen, Räumen zum Unterstellen für Golfsportgeräte und Maschinen, Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, Betriebsinhaber und Betriebsleiter sowie eine Tiefgarage zulässig.][§2 Nr.2 | Die Oberkante des Erdgeschossfußbodens darf nicht höher als 80 cm über dem öffentlichen Gehweg liegen.][§2 Nr.3 | Die festgesetzte Grundfläche kann für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), um höchstens 30 vom Hundert überschritten werden.][§2 Nr.4 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird dem Sondergebiet eine 5.200 m² große Teilfläche des außerhalb des Plangebiets liegenden Flurstücks 2812 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt zugeordnet.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 521]