[§1 Nr.1 | Die beigefugte „Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Schnelsen 19/Eidelstedt 44“ wird dem Gesetz hinzugefugt.][§1 Nr.2 | In § 2 wird folgende Nummer 7 angefugt:
7. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich zwischen den Straßen Vorn Brook und Graf-Johann- Weg gilt:][§1 Nr.2.7.1 | 7.1 Auf der mit „A“ bezeichneten Fläche wird die Ausweisung „Fläche für Stellplätze“ aufgehoben. Auf dieser Fläche ist ein eingeschossiges Gebäude für eine „Erweiterte Hausbetreuer-Loge mit Gemeinschaftseinrichtungen für die Wohnanlage“ mit einer Grundfläche bis 200 m² als Höchstmaß zulässig.][§1 Nr.2.7.2 | 7.2 Auf der mit „B“ bezeichneten Fläche wird eine Grundflächenzahl von 0,3 als Höchstmaß festgesetzt.][§1 Nr.2.7.3 | 7.3 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung vom 23. Januar 1990 (BGBl. IS. 133 ), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466,479)“.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319, 320]