Der Bebauungsplan Lurup 18 für den Geltungsbereich Elbgaustraße - Nordgrenze des Flurstücks 1136 der Gemarkung Lurup - Langbargheide - Farnhornweg - über die Flurstücke 1118 bis 1103 und 1100 der Gemarkung Lurup - Am Wäldchen - Farnhornweg (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-03-31
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Wohngebiet geschlossener Bauweise sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein. Für die Außenwände ist rotes Ziegelmauerwerk in Anpassung an die vorhandenen Gebäude zu verwenden.][§2 Nr.2 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Auf dem Flurstück 2079 der Gemarkung Lurup ist eine Tankstelle zulässig.][§2 Nr.4 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Ausnahmen nach § 3 Absatz 3 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) werden ausgeschlossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]