• XPLAN_BP_PLAN_affc3283-2e68-4c57-87fe-edb0cb284433

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_affc3283-2e68-4c57-87fe-edb0cb284433
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • StPauli33
    xpPlanDate
    • 1997-08-19
    name
    • StPauli33
    internalId
    • f2000133-3664-41c0-b3fd-94920a4366fa
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan St. Pauli 33 für den Geltungsbereich Detlev-Bremer-Straße — Clemens-Schultz-Straße — Budapester Straße — Simon-von-Utrecht-Straße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 111) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-09-24
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 2 bis 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.3.1 | Für das Kerngebiet gilt: Vergnügungsstätten sind unzulässig.][§2 Nr.3.2 | Für das Kerngebiet gilt: Nutzungen nach § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung sind mit Ausnahme der Flurstücke 1141, 140 und 1180 der Gemarkung St. Pauli Süd unzulässig.][§2 Nr.3.3 | Für das Kerngebiet gilt: Auf den Flurstücken 1141, 140 und 1180 werden Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung ausgeschlossen.][§2 Nr.3.4 | Für das Kerngebiet gilt: Entlang der Budapester Straße und der Simon-von- Utrecht-Straße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.3.5 | Für das Kerngebiet gilt: Die Dachflächen der eingeschossigen Gebäude sind mit einer mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.4 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.5 | Auf den Flächen mit einem Ausschluß von Nebenanlagen sind nur Kinderspielplätze, Stellplätze für Fahrräder und Abfallbehälter sowie Wäschetrockenplätze zulässig.][§2 Nr.6 | Die nicht überbaubaren Grundstücksflächen sind als offene Vegetationsflächen herzurichten, mindestens 30 vom Hundert dieser Flächen sind mit einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen; ausgenommen hiervon sind die Flurstücke 297, 311 und 513.][§2 Nr.7 | Tiefgaragen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen, soweit diese Flächen nicht als begehbare Terrassen hergerichtet werden. Bei Anpflanzung von Bäumen muß auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und Hofflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig; ausgenommen hiervon sind die Flurstücke 297, 311 und 513.][§2 Nr.9 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln ist unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 111]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1997-08-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_84d08f54-e880-477a-bc9c-70a079a5b624]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung