• XPLAN_BP_PLAN_b0750130-049b-4efa-83a3-edf0d65d857c

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    • 4.1
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt121
    xpPlanDate
    • 2007-04-04
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    • Rahlstedt121
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    technHerstellDatum
    • 2015-11-09
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet ist höchstens eine Wohnung in einem Wohngebäude zulässig. Eine zweite Wohnung ist als Ausnahme dann zulässig, wenn sie höchstens 25 vom Hundert (v. H.) der Geschossfläche des Wohngebäudes einnimmt.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet dürfen die Grundflächen durch Terrassen um eine Grundfläche von 50 m² je Gebäude überschritten werden. Dies gilt auch dann, wenn die Überschreitungsmöglichkeiten nach § 19 Absatz 4 Satz 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bereits ausgeschöpft sind.][§2 Nr.3 | Terrassen sind außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.4 | Im reinen Wohngebiet darf für Gebäudeteile in geringfügigem Ausmaß hinter die Baulinie zurückgewichen werden, wenn das Gebäude die Baulinie mit zwei Gebäudeecken oder mittig tangiert.][§2 Nr.5 | Bei Gebäuden mit einer Dachneigung von größer als 15 Grad kann in dem Bereich des Gewerbegebiets, in dem eine Gebäudehöhe von 8 m über Straßenverkehrsfläche festgesetzt ist, ausnahmsweise eine Gebäudehöhe von 10 m über Straßenverkehrsfläche zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Im reinen Wohngebiet sind Drempel nur bis zu einer Höhe von maximal 70 cm zulässig. Bei zweigeschossigen Gebäuden sind nur Dächer mit einer Dachneigung von höchstens 30 Grad zulässig.][§2 Nr.7 | Im reinen Wohngebiet sind überdachte Stellplätze, Garagen und andere Nebengebäude farblich den Hauptgebäuden anzupassen.][§2 Nr.8 | Im reinen Wohngebiet sind die innerhalb derselben überbaubaren Fläche befindlichen Gebäude jeweils unter der Verwendung einheitlicher Materialien und Farben für Außenwände und Dachdeckung sowie in einer einheitlichen Dachform und Dachneigung zu errichten.][§2 Nr.9 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (wie zum Beispiel Tankstellen und Speditionen), gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie zum Beispiel Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) sowie luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe gemäß der Spalte 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 505), zuletzt geändert am 15. Juli 2006 (BGBl. I S. 1619, 1623), unzulässig.][§2 Nr.10 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.11 | Für die Erschließung des Gewerbegebiets sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.12 | Im Gewerbegebiet ist auf ebenerdigen Stellplatzanlagen je vier Stellplätze ein großkroniger Baum anzupflanzen.][§2 Nr.13 | In den mit (A) bezeichneten Flächen ist mindestens alle 8 m ein Baum anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.14 | Auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind frei wachsende Strauchhecken oder Schnitthecken sowie mindestens alle 20 m ein kleinkroniger Baum anzupflanzen.][§2 Nr.15 | Für festgesetzte Baumanpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Bei Abgang ist eine gleichwertige Ersatzpflanzung vorzunehmen.][§2 Nr.16 | Die mit U bezeichnete Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist als naturnaher Gewässerbegleitstreifen mit standorttypischen Gehölzpflanzungen und Initialanpflanzungen von Uferstauden zu entwickeln und zu erhalten. Die vorhandene Grabenböschung ist mit wechselnden Böschungsneigungen abzuflachen.][§2 Nr.17 | Auf der mit GB bezeichneten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind auf 70 v. H. ein dicht wachsendes, gestuftes Gehölz aus einheimischen Bäumen und Sträuchern anzupflanzen und auf 30 v. H. gehölzfreie Gräser-Stauden-Sukzessionsflächen als Lichtungen, Knickraine, Gewässerbegleitstreifen und feuchte Bodensenken anzulegen und zu erhalten.][§2 Nr.18 | Auf der mit LG bezeichneten Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft ist ein gemischtes Laubgehölz mit feuchten Bodensenken und vernässten Bodenmulden zu entwickeln und zu erhalten.][§2 Nr.19 | Für die zu erhaltenden Bäume, Sträucher und Knicks sind bei Abgang einheimische und standortgerechte Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten an den Knicks sind so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau der Knicks erhalten bleibt. Vorhandene Lücken sind durch Nachpflanzung zu schließen. Alle 8 bis 12 Jahre ist ein fachgerechter Rückschnitt auszuführen.][§2 Nr.20 | Innerhalb der Flächen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und Knicks und im Kronenbereich festgesetzter Bäume, Sträucher und Knicks sind Geländeaufhöhungen, Abgrabungen und Ablagerungen, mit Ausnahme der für die Oberflächenentwässerung, für den Straßen- und Wegebau sowie für den Bau von Siel- und Leitungstrassen erforderlichen Maßnahmen, unzulässig.][§2 Nr.21 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Grundwasserspiegels (Schichtenwasser) führen, sind unzulässig.][§2 Nr.22 | Das von den privaten Grundstücks- und Dachflächen abfließende Niederschlagswasser ist, soweit es nicht in Speichereinrichtungen gesammelt wird, oberirdisch in ein offenes Entwässerungssystem einzuleiten.][§2 Nr.23 | Die Ausgleichsmaßnahmen nach Nummern 18 und 19 werden gesammelt zu 40 v. H. dem reinen Wohngebiet mit Erschließung und zu 60 v. H. dem Gewerbegebiet mit Erschließung zugeordnet.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    veraenderungssperre
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    rechtsverordnungsDatum
    • 2007-04-04
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    erschliessungsVertrag
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    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
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    planArt
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    rechtsstand
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    • Satzung