Der Bebauungsplan Billstedt 6 für den Geltungsbereich Kaspar-Siemers-Weg — Pergamentweg — Westgrenze des Flurstücks 2374 der Gemarkung Schiffbek — Westgrenze des Flurstücks 736, West- und Nordgrenze des Flurstücks 735 der Gemarkung Öjendorf — Luisenhofstieg — Nordgrenze des Flurstücks 714, Westgrenze des Flurstücks 718, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 720, Nordgrenze des Flurstücks 952 der Gemarkung Öjendorf — Merkenstraße — Möllner Landstraße — Schleemkoppel — Südgrenzen der Flurstücke 888 bis 891, Ost- und Südgrenzen der Flurstücke 896 und 2094 der Gemarkung Öjendorf (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-03-05
texte
[§2 Nr.1 | Im Ladengebiet sind nur Läden, Schank- und Speisewirtschaften, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr, insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmen, Lagerhäuser und Lagerplätze, unzulässig.][§2 Nr.3 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlagen und seine Herstellung dürfen durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und Veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]