• XPLAN_BP_PLAN_b111b498-7a79-44bc-920e-6948693ddecc

    gmlId
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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Stellingen61
    xpPlanDate
    • 2019-07-09
    name
    • Stellingen61
    internalId
    • 53fdfbfd-7deb-40c7-bfaf-4fa681981570
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Stellingen 61 für den Geltungsbereich östlich der Vogt-Kölln-Straße und Wördemanns Weg sowie nördlich des Gazellenkamps (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Vogt-Kölln-Straße – Nordgrenze des Flurstücks 5516, Nordgrenze des Flurstücks 5515, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5516 der Gemarkung Stellingen – Wördemanns Weg.
    technHerstellDatum
    • 2019-07-12
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie sonstige Handelsbetriebe, die Güter auch an Endverbraucher verkaufen, Tankstellen, Bordelle und bordellartige Betriebe unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen. Ausnahmsweise können Einzelhandels betriebe zugelassen werden, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerksbetrieben oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und nicht mehr als 10 vom Hundert (v. H.) der mit dem Betriebsgebäude überbauten Fläche sowie jeweils nicht mehr als 150 m² Verkaufs- und Ausstellungsfläche aufweisen.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke allgemein zulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind solche Anlagen und Betriebe unzulässig, die hinsichtlich ihrer Luftschadstoff- und Geruchsemissionen das Wohnen in den angrenzenden Gebieten wesentlich stören, wie regelhaft Lackierereien, Tischlereien, Brotfabriken, Fleischzerlegebetriebe, Räuchereien, Röstereien, Kunststoff erhitzende Betriebe oder in ihrer Wirkung vergleichbare Betriebe. Ausnahmen sind zulässig, wenn im Genehmigungsverfahren eine immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit mit der Nachbarschaft nach gewiesen werden kann.][§2 Nr.4 | Zulässig sind im Gewerbegebiet Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle 1 angegebenen Emissionskontingente L(EK) nach DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ weder am Tag (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch in der Nacht (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten: Tabelle 1: Emissionskontingente Gebiet: GE; L(EK), Tag: 58 dB (A)/m2; L(EK), Nacht: 43 dB (A)/m2; Emissionshöhe 1 m. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach Abschnitt 5 der DIN 45691 „Geräuschkontingentierung“ (Bezugsquelle: Beuth Verlag GmbH, Berlin, Auslegestelle: Freie und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Eimsbüttel). Bei der Prüfung für die Nacht ist die volle Stunde mit dem höchsten Beurteilungspegel („lauteste Nachtstunde“) maßgebend.][§2 Nr.5 | Für die in den in der Nebenzeichnung zur Planzeichnung dargestellten Richtungssektoren gelegenen Immissionsorte darf in den Gleichungen 6 und 7 der DIN 45691 das Emissionskontingent der einzelnen Teilfläche auf L(EK) + L(EK,zus) erhöht werden. Die Zusatzkontingente L(EK,zus) sind der nachfolgenden Tabelle 2 zu entnehmen: Richtungssektor A: Anfang(Winkel in Grad): 180, Ende(Winkel in Grad): 360, L(EK,zus),Tag in dB(A): 2, L(EK,zus),Nacht in dB(A):2 Richtungssektor B: Anfang(Winkel in Grad): 0, Ende(Winkel in Grad): 70, L(EK,zus),Tag in dB(A): 2, L(EK,zus),Nacht in dB(A):17 Richtungssektor C: Anfang(Winkel in Grad): 70, Ende(Winkel in Grad): 140, L(EK,zus),Tag in dB(A): 2, L(EK,zus),Nacht in dB(A):7 Richtungssektor D: Anfang(Winkel in Grad): 140, Ende(Winkel in Grad): 180, L(EK,zus),Tag in dB(A): 0, L(EK,zus),Nacht in dB(A):0][§2 Nr.6 | Im Gewerbegebiet sind Nebenanlagen gemäß § 14 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) mit Ausnahme notwendiger Grundstückszufahrten nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.7 | Auf den Flächen zum Ausschluss von Stellplätzen, Garagen und Nebenanlagen ist die Herstellung notwendiger Zuwegungen und Zufahrten zulässig.][§2 Nr.8 | Für die mit „a“ bezeichneten Teile des Gewerbegebiets sind Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zu errichten, wobei hier ein Abstandsflächenmaß von 0,4 h, jedoch mindestens 2,5 m, einzuhalten ist und Gebäude höchstens 50 m Länge aufweisen dürfen.][§2 Nr.9 | Im Gewerbegebiet sind Werbeanlagen nur für Betriebe zulässig, die in dem Gewerbegebiet ansässig sind. Werbeanlagen sind nur in der Höhe des Erdgeschosses zulässig und dürfen eine Fläche von 2 m² nicht überschreiten.][§2 Nr.10 | Im Gewerbegebiet sind nur Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einer Neigung bis zu 20 Grad zulässig.][§2 Nr.11 | Im Gewerbegebiet sind Dächer mit einer Fläche von mehr als 100 m² mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Ausgenommen sind Flächen für technische Dachaufbauten bis 50 v. H. der Dachfläche.][§2 Nr.12 | Im Gewerbegebiet muss der Durchgrünungsanteil auf den jeweiligen Grundstücken mindestens 20 v. H. betragen. Mindestens 10 v. H. der Grundstücksflächen sind mit standortgerechten Laubbäumen und -sträuchern zu bepflanzen. Feuerwehrumfahrten und -aufstellflächen auf zu begrünenden Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau (Schotterrasen) herzustellen. Der mit „(A)“ bezeichnete Bereich zum Ausschluss von Stellplätzen, Garagen und Nebenanlagen entlang Wördemanns Weg und der Vogt-Kölln-Straße ist mindestens zu 30 v. H. als Vegetationsfläche anzulegen. Für die Herstellung notwendiger Zuwegungen und Zufahrten können auf der mit „(A)“ bezeichnete Fläche ausnahmsweise auch geringere Anteile an Vegetationsfläche zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.14 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist auf der mit „(B)“ bezeichneten Fläche je 2 m² Fläche ein Strauch und je 200 m² Fläche ein Laubbaum zu pflanzen. Die mit „(C)“ bezeichneten Flächen sind als reine Strauchpflanzungen aus verschiedenen heimischen Arten zu entwickeln und mit einem Strauch je 2 m² Fläche zu bepflanzen. Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Zu pflanzende Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.15 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen Bäumen vorzunehmen. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Baumstandorten sind zulässig. Außerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.16 | Im Gewerbegebiet sind die zur Fläche für Sportanlagen ausgerichteten Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie fensterlose Fassaden, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.17 | Die festgesetzte Lärmschutzwand ist in einer Höhe zu errichten, die zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung vom 18. Juli 1991 (BGBl. I S. 1588, 1790), zuletzt geändert am 1. Juni 2017 (BGBl. I S. 1468), erforderlich ist. Sie darf jedoch höchstens 10 m über Gelände hoch sein. Die festgesetzte Lärmschutzwand ist mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.18 | Im Gewerbegebiet sind Außenleuchten nur in Form von monochromatisch abstrahlenden Leuchten bis 3000 Kelvin und mit einem geschlossenen Glaskörper zulässig.][§2 Nr.19 | Innerhalb der Fläche für Sportanlagen sowie im Gewerbegebiet auf den privaten Grundstücksflächen sind die Gehund Fahrwege sowie Platzflächen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.20 | Für die Erschließung des Gewerbegebiets sind weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]
    plangeber
    • [Name: 321]
    aufstellungsbeschlussDatum
    • 2014-11-07
    auslegungsStartDatum
    • 2014-11-17
    rechtsverordnungsDatum
    • 2019-07-09
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_6cbe5ea6-be79-447f-b767-a8106fa15a68]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    versionBauNVOText
    • Version vom 21.11.2017
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung