Der Bebauungsplan Bergedorf 13 für das Plangebiet Schlebuschweg — Duwockskamp — Pfingstberg — Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2448 und Nordgrenze des Flurstücks 3630 der Gemarkung Bergedorf — Hulbepark — Nordgrenzen der Flurstücke 3595, 343, 344, 3757, 3763, 2634, 1917 und 3834 der Gemarkung Bergedorf — Landesgrenze — Doktorberg — Südgrenzen der Flurstücke 2475 und 2496 der Gemarkung Bergedorf (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2017-05-17
texte
[§2 Nr.1 | Die Grund- und Geschoßflächenzahlen nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) dürfen nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Es sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten, mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). Für das Plangebiet wird die Verordnung über die landhausmäßige und halblandhausmäßige Bebauung im Stadtteil Bergedorf vom 8. Januar 1934 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21300 - e) aufgehoben.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 603]