[§1 Nr.1 | In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung „Geschäftsgebiet“ in die Festsetzung „Gewerbegebiet“ nach §8 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) geändert. Zulässig ist eine zweigeschossige Bebauung mit der Grundflächenzahl 0,8 und der Geschoßflächenzahl 1,6.][§1 Nr.2 | In § 2 Nummer 2 werden die Wörter „und im Geschäftsgebiet“ gestrichen.][§1 Nr.3 | Für das Sondergebiet „Läden“ gilt § 11 Absatz 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977.][§1 Nr.4 | In § 2 Nummer 3 wird nach Satz 2 eingefugt: „Ausgeschlossen sind Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist.“][§1 Nr.5 | In § 2 wird folgende Nummer angefügt:
„11. Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) ausgeschlossen. Ferner sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.“]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]