Der Bebauungsplan Fuhlsbüttel 25 für das Gebiet zwischen Hummelsbütteler Landstraße, Gnadenbergweg und Brombeerweg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 431) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hummelsbütteler Landstraße - Bezirksgrenze - Brombeerweg - Südwestgrenzen der Flurstücke 1719, 2861, 2860 und 2859 der Gemarkung Fuhlsbüttel.
technHerstellDatum
2017-07-19
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | In den nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereiche" bezeichneten Gebieten bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Auf den mit „(A)", „(B)", und „(C)" bezeichneten Flächen sind die baulichen Anlagen innerhalb eines Doppelhauses, einer Hausgruppe oder Gebäudezeile, aufeinander abzustimmen. Dabei sind die stilprägenden, baulichen Elemente (Haus- und Dachform, Dach- und Wandmaterialien, Farbgebung, Fassadengliederung sowie Fensterformate) zu berücksichtigen.][§2 Nr.3 | Auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen und im Bereich des Denkmalschutzes sind innerhalb der eingeschossigen überbaubaren Erweiterungsflächen nur Wintergärten und Terrassenüberdachungen zulässig.][§2 Nr.4 | In den Vorgärten sind Stellplätze und Garagen unzulässig.][§2 Nr.5 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Geh- und Fahrwege sowie Stellplatzanlagen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.6 | Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Es sind standortgerechte einheimische Laubgehölze mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.7 | Entlang den Straßen Brombeerweg und Hummelsbütteler Landstraße sind in den Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärm-abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 431]