Der Bebauungsplan Eppendorf 3 für den Geltungsbereich nördlich der Goernestraße und westlich der Knauerstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 404) wird als Bebauungsplan zur Wohnraumversorgung festgestellt. Das Plangebiet besteht aus den Flurstücken 525, 526, 547, 245, 528 und 529 der Gemarkung Eppendorf.
wurdeGeaendertVonPlan
[Verbundener Plan: BSEppendorf]
erstellungsMassstab
500
texte
[§2 Nr. 1 | Auf den mit „(A)“ bezeichneten Flächen dürfen nurGebäude errichtet werden, bei denen sich ein Vorhabenträger verpflichtet, für 35 vom Hundert der in den Gebäudenerrichteten Wohnungen, die zum Zeitpunkt der Verpflichtung geltenden Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung, insbesondere die Miet- und Belegungsbindung, einzuhalten und die Einhaltung dieser Verpflichtungin geeigneter Weise sicherzustellen.][§2 Nr. 2 | Ausnahmsweise ist eine Überschreitung der straßenseitigen Baugrenze zur Goernestraße und zur Knauerstraße um biszu 5,5 m durch unterirdische Bauteile (zum Beispiel Tiefgaragen, Kellerräume) zulässig, sofern öffentliche Belangegewahrt bleiben.][§3 | Der Bebauungsplan Eppendorf von 1908 wird für den Geltungsbereich dieses Bebauungsplans aufgehoben. Der Baustufenplan Eppendorf vom 14. Januar 1955 wird im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung aufgehoben.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 404]
rechtsverordnungsDatum
2026-05-05
staedtebaulicherVertrag
Yes
versionBauNVO
[Detail: Bekanntmachung vom 21.11.2017, geändert am 03.07.2023]