• XPLAN_BP_PLAN_b3b029a7-fc70-421b-88c1-4d4257e24fe5

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b3b029a7-fc70-421b-88c1-4d4257e24fe5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hamm-Sued5
    xpPlanDate
    • 1997-10-28
    name
    • Hamm-Sued5
    internalId
    • 2d046418-7d77-4d96-af31-475e24ef8e94
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hamm-Süd 5 für Flächen zwischen der Steinbeker Straße und der Bille (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 128) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hammer Deich - Steinbeker Straße - Süderstraße - Südkanal - Bille - Westgrenze des Flurstücks 1850 der Gemarkung Hamm- Marsch.
    technHerstellDatum
    • 2015-02-06
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Ausnahmen nach §4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466,479), ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet ist das Staffelgeschoß allseitig um mindestens 1,5 m zurückzusetzen.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Ferner sind Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Fuhrunternehmen und Speditionen) sowie gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen, Bowlingbahnen) unzulässig. Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, werden ausgeschlossen][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet „Wassersportanlage" sind nur wasserbezogene Nutzungen (wie Lagerung, Ausrüstung und Reparatur von Sportbooten) sowie Dienstleistungsbetriebe mit unmittelbarem Bezug zu diesen Nutzungen zulässig. Ausnahmsweise können auch Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Zwischen dem allgemeinen Wohngebiet und der angrenzenden Parkanlage sind als Einfriedigungen nur Hecken aus einheimischen Laubgehölzen zulässig.][§2 Nr.6 | Soweit die Tiefgaragendächer nicht als begehbare Terrassen ausgebildet werden, ist eine mindestens 50 cm starke durchwurzelbare Überdeckung vorzusehen. Soweit Bäume angepflanzt werden, muß auf einer Fläche von 12 m² je Baum die Schichtstärke mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.7 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein einheimischer großkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen, die mit Stauden oder Sträuchern zu bepflanzen ist.][§2 Nr.8.1 | Für das allgemeine Wohngebiet gilt: Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8.2 | Für das allgemeine Wohngebiet gilt: Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind als Vegetationsflächen herzurichten, mindestens 30 vom Hundert dieser Flächen sind mit einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Für je 300 m² der nicht überbauten Grundstücksfläche ist ein Laubbaum, der einen Stammumfang von mindestens 18 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden aufweist, anzupflanzen.][§2 Nr.8.3 | Für das allgemeine Wohngebiet gilt: Fensterlose Gebäudefassaden und Fassaden, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, sowie Garagenwände und Stützen der Schutzdächer von Stellplätzen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wand-beziehungsweise Konstruktionslänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.8.4 | Für das allgemeine Wohngebiet gilt: Die Dächer von Garagen sowie Schutzdächer von Stellplätzen sind mit einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.9 | Die Anwendung von chemischen Pflanzenbehandlungsmitteln auf allen nicht überbauten Flächen ist unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 128]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1997-10-28
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_cf65d83a-931a-4690-a76e-7d7c84968894]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung