[§2 Nr.1 | Auf den Flurstücken 1827, 1828, 1829, 1830, 2094 und 1832 der Gemarkung Wandsbek kann für die sechs- und achtgeschossige Bebauung ein Garagengeschoß ohne Anrechnung auf die Zahl der Vollgeschosse zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig.][§2 Nr.3 | Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) werden ausgeschlossen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 507]