Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
Grandweg - Stresemannallee - Südgrenze des Flurstücks 2572, über die Flurstücke 2572 und 2614 (Rimbertweg), Rimbertweg, Lohkoppelweg, Westgrenzen der Flurstücke 2671, 3323, 3322, 2660, 2658, 2659 und 2556, Nordgrenze des Flurstücks 2656, Westgrenzen der Flurstücke 2037, 4538, 2382 (An der Lohbek) und 2380, Nordgrenzen der Flurstücke 2380, 2379, 2381 und 4479 der Gemarkung Lokstedt.
technHerstellDatum
2014-08-26
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den Mischgebieten sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten unzulässig.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Vorbauten, Balkone, Loggien und Erker bis zu 1,5 m ist zulässig. Die Überschreitung darf insgesamt nicht mehr als ein Drittel der Gebäudefront betragen.][§2 Nr.4 | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten Vollgeschosse sind weitere Geschosse unzulässig.][§2 Nr.5 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Die Oberkante der Tiefgaragen einschließlich ihrer Überdeckung darf nicht über die natürliche Geländeoberfläche herausragen. In den Mischgebieten sind oberirdische Stellplätze für den Besucher- und Wirtschaftsverkehr ausnahmsweise zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | In den Wohngebieten sind Geh- und Fahrwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. In den Mischgebieten sind auf den gewerblich genutzten Flächen die Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze und Lagerplätze in wasserundurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.7 | Eine Überschreitung der im Mischgebiet festgesetzten Gebäudehöhen ist zulässig für untergeordnete Gebäudeteile, die ausschließlich der Unterbringung technischer Anlagen dienen.][§2 Nr.8 | Für die nach Planzeichnung zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Bäume gleicher Art mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, zu pflanzen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.9 | In den Mischgebieten sind fensterlose Fassaden sowie Außenwände, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.10 | Die nicht überbauten Dächer von Tiefgaragen sind mit mindestens 50 cm starkem, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 303]