Der Bebauungsplan Ottensen 37 für den Geltungs bereich Lobuschstraße - Museumstraße - Ottenser Marktplatz - Am Felde (Bezirk Altona, Ortsteil 213) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-02
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Für Neubauten ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärme rückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen und Baulinien durch Balkone, Erker, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 1,5m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Stellplätze für Kraftfahrzeuge dürfen nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.4 | Belichtungs- und Belüftungseinrichtungen der ein- und zweigeschossigen Bebauung auf dem Flurstück 656 der Gemarkung Ottensen sind so herzustellen, daß schädliche Umwelteihwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die umliegende Wohnbebauung ausgeschlossen sind; weiterhin sind an den Außenwänden des Gebäudes bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind im Bereich der Flurstücke 658 bis 661 nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 213]