[§2 | Für die mit 13,0 m Gebäudetiefe festgesetzten Reihenhäuser kann eine Überschreitung der vorderen und rückwärtigen Baugrenzen bis zu 2,0 m durch vortretende Gebäudeteile, wie Erker, Loggien und Balkone zugelassen werden, wenn diese insgesamt die Hälfte der Frontlänge des einzelnen Reihenhauses nicht überschreiten und ein Abstand von mindestens 18 m zwischen den Gebäuden verbleibt.]
begruendungsTexte
[ | ]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]