Der Bebauungsplan Uhlenhorst 6 für den Geltungsbereich zwischen Averhoffstraße, Westgrenze des Flurstücks 1634 der Gemarkung Uhlenhorst, Heinrich-Hertz-Straße und Winterhuder Weg (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 415) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2017-07-19
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Stellplätze in Tiefgaragen anzuordnen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten und auf den Flächen für Gemeinbedarf ist eine Überschreitung der Baugrenzen für untergeordnete Bauteile wie Vordächer, Balkone und Erker bis zu einer Breite von 3 m und einer Tiefe von 2 m zulässig. Terrassen sind bis zu einer Tiefe von 4 m zulässig.][§2 Nr.3 | In den allgemeinen Wohngebieten und auf den Flächen für Gemeinbedarf kann die festgesetzte Grundflächenzahl für Anlagen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I
S. 466, 479), auf bis zu 0,5 beziehungsweise 0,8 überschritten werden.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet am Winterhuder Weg und auf den Flächen für Gemeinbedarf am Winterhuder Weg/ Ecke Averhoffstraße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn- und Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 db (A) erreicht wird.][§2 Nr.5 | In den allgemeinen Wohngebieten sind nur Flachdächer oder flach geneigte Dächer mit einer Dachneigung bis 15 Grad zulässig.][§2 Nr.6 | In den Baugebieten sind Tiefgaragen auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig.][§2 Nr.7 | Auf der als Spielplatz festgesetzten Grünfläche (Flurstück 1519 der Gemarkung Uhlenhorst) ist innerhalb der überbaubaren Fläche nur ein Spielhaus mit einer Grundfläche von 300 m2 als Höchstmaß zulässig.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Fahrrecht umfasst die Befugnis der Hamburgischen Stadtentwässerung einen Revisionsschacht für unterirdische, öffentliche Sielleitungen zu erreichen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.9 | In dem viergeschossigen allgemeinen Wohngebiet sind Dachflächen mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.10 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind die Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.11 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen.][§2 Nr.12 | Nicht überbaute Flächen auf Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.13 | Für festgesetzte Bäume sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen.][§2 Nr.14 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume und Gehölzflächen sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 415]