[§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe nach §11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), sowie Vergnügungsstätten unzulässig. Außerdem sind Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen unzulässig. Ausnahmen für Tankstellen, die nicht unter Satz 2 fallen, werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Für die Erschließung des Kerngebietes können noch weitere örtliche Straßenverkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.][§2 Nr.3 | Die festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern können für notwendige Grundstückszufahrten unterbrochen werden.][§2 Nr.4 | Entlang der Schlachthofstraße, der Harburger Umgehung (Bundesautobahn A 253) und der Straße Zum Ausbesserungswerk sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.5 | Im Kerngebiet sind für die Außenwände der Gebäude bei der Verblendung mit Vormauersteinen rote Ziegelsteine und bei Putzbauten helle Farbtöne zu verwenden.][§2 Nr.6 | Großwerbetafeln sowie Werbeanlagen oberhalb der Gebäudetraufen sind unzulässig.][§2 Nr.7 | Im Kerngebiet sind Geh- und Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | Im Kerngebiet sind mindestens 20 vom Hundert (v. H.) der Grundstücksfläche mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen; weitere Anpflanzungen sind anzurechnen.][§2 Nr.9 | Für je 150 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.10 | Für festgesetzte Baum- und Strauchanpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1m über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.11 | Für die zu erhaltenden Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Umfang und Charakter der Gehölzpflanzung erhalten bleiben. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.][§2 Nr.12 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist für je 2 m² eine Pflanze zu verwenden. Es sind 10 v. H. Bäume als Heister mit einer Höhe von mindestens 2 m und 90 v. H. als Sträucher zu pflanzen.][§2 Nr.13 | Garagenwände, Schutzdächer von Stellplätzen (Carports) sowie Pergolen auf Dachstellplätzen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.14 | Dächer von Gebäuden im Kerngebiet, bei denen der Fußboden des obersten Geschosses nicht höher als 7 m liegt, sind mit Ausnahme technischer Aufbauten, Verglasungen und begehbarer Terrassen flächendeckend mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.15 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich eines jeden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen und zu begrünen.][§2 Nr.16 | Das von den privaten Grundstücksflächen abfließende Niederschlagswasser ist auf den Vegetationsflächen über offene Gräben abzuführen. Das auf befestigten Stellplätzen und Fahrflächen anfallende Niederschlagswasser aus dem Kerngebiet ist vorzureinigen.][§2 Nr.17 | Für Ausgleichsmaßnahmen werden dem Kerngebiet die Flurstücke 2474, 2486, 2488, 1624 und 1641 sowie die Teilfläche des Flurstücks 814 der Gemarkung Neuland zugeordnet.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 703, 702]