• XPLAN_BP_PLAN_b5e5e6a4-51be-4d03-ae65-5efa07680074

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    • XPLAN_BP_PLAN_b5e5e6a4-51be-4d03-ae65-5efa07680074
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ochsenwerder12
    xpPlanDate
    • 2011-07-19
    name
    • Ochsenwerder12
    internalId
    • ac841fbe-3d23-4af4-8bb9-320a76c7765d
    technHerstellDatum
    • 2016-03-01
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Höhe der Erdgeschossfußbodenoberkanten darf straßenseitig 0,4 m über der festgesetzten privaten Straßenverkehrsfläche nicht überschreiten.][§2 Nr.2 | Die Gebäudehöhe darf 9 m über der festgesetzten privaten Straßenverkehrsfläche nicht überschreiten.][§2 Nr.3 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen um bis zu 5 m kann zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen sind Gebäude sowie bauliche Anlagen, die höher als 1 m sind und von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, unzulässig. Soweit angrenzend an diese Flächen Nebengebäude errichtet werden, sind diese Flächen in einer Tiefe von mindestens 2 m und in der Breite der Nebengebäude mit Sträuchern zu bepflanzen; dies gilt nicht, soweit auf diesen Flächen notwendige Zufahrten zu Garagen und Carports liegen. Die Sträucher müssen im ausgewachsenen Zustand eine Höhe von mindestens 2 m erreichen.][§2 Nr.5 | In dem mit „(B)" bezeichneten Bereich sind durch eine geeignete Grundrissgestaltung die Schlaf- und Kinderzimmer den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung dieser Zimmer an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern des Gebäudes geschaffen werden.][§2 Nr.6 | Für Wohngebäude sind nur Satteldächer und Krüppelwalmdächer mit beiderseits gleicher Neigung zwischen 45 Grad und 55 Grad zulässig. Es sind nur rote, braune, graue und schwarze Dacheindeckungen in nicht glänzender Ausführung, Reetdächer und begrünte Dächer zulässig.][§2 Nr.7 | Balkone und Dachaufbauten dürfen, an der breitesten Stelle gemessen, insgesamt eine Länge haben, die höchstens 30 vom Hundert der Länge ihrer zugehörigen Gebäudeseite entspricht. Loggien sind nicht zulässig.][§2 Nr.8 | Die Außenwände von Wohngebäuden sind in rotem oder rotbraunem Ziegelmauerwerk auszuführen beziehungsweise entsprechend zu verblenden oder mit einer weißen bis hellgrauen Putzfassade zu versehen. Für einzelne Architekturteile (zum Beispiel Stürze, Gesimse, Brüstungen, Giebeldreiecke, Erker) sind andere Baustoffe zulässig, wenn die Verwendung der in Satz 1 genannten Materialien vorherrschend bleibt.][§2 Nr.9 | Auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist ein stabiler artenreicher gestufter Gehölzbestand zu entwickeln und zu erhalten.][§2 Nr.10 | Je Wohnhaus ist mindestens ein kleinkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Grundstückseinfriedigungen entlang der öffentlichen und privaten Straßenverkehrsflächen sind als Hecken auszuführen. Die Hecken können für notwendige Zuwegungen unterbrochen werden. Zäune sind zulässig, wenn sie mit Hecken abgepflanzt werden.][§2 Nr.12 | Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenanpflanzungen sind einheimische, standortgerechte Laubgehölze zu verwenden, zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.13 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 608]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2011-07-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_27b08549-43d3-4b0b-962e-3a977defe6a6]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung