• XPLAN_BP_PLAN_b5e796e1-0576-45a1-b031-921ed438f9cb

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b5e796e1-0576-45a1-b031-921ed438f9cb
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eppendorf18
    xpPlanDate
    • 1980-01-08
    name
    • Eppendorf18
    internalId
    • 4e49b80a-8a05-4b8d-8201-7f75e2684d55
    technHerstellDatum
    • 2014-06-19
    texte
    • [§2 Nr.1 | Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 2 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) werden ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den reinen und allgemeinen Wohngebieten kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände bis zu 3,0 m, durch Erker in einem oder mehreren Geschossen bis zu 1,5 m zugelassen werden. Die Erker dürfen einzeln nicht mehr als 6,0 m und zusammen nicht mehr als ein Viertel der Länge der Gebäudefront und an den Giebelseiten nicht mehr als die Hälfte der Länge dieser Gebäudefront breit sein.][§2 Nr.3 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Im Sondergebiet für Bootshäuser sind nur Gebäude zur Unterbringung von Sportbooten sowie Gemeinschaftsräume für Sportvereinigungen zulässig.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeeinträchtigen können, sind unzulässig.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 405]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1980-01-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_58150168-e864-4d07-9024-f92be755431f]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung