• XPLAN_BP_PLAN_b6c212ef-249f-439d-ad3f-fbfe932afdcf

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_b6c212ef-249f-439d-ad3f-fbfe932afdcf
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt58
    xpPlanDate
    • 1970-02-18
    name
    • Billstedt58
    internalId
    • 7df314ea-8804-480c-825e-8a7948e5ff5f
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 58 für den Geltungsbereich Bundesautobahn — Glinder Au — Steinfurths Diek — Glinder Au — über die Flurstücke 355, 354, 368, 371, 353, 416 (Mümmelmannsberg), 421,422,411 (Havighorster Redder), 423, 1241, 424 bis 428 und 431 zur Ostgrenze des Flurstücks 444 der Gemarkung Kirchsteinbek — Steinbeker Hauptstraße — Billstedter Hauptstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-05-19
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet auf dem Flurstück 429 der Gemarkung Kirchsteinbek ist eine Tankstelle zulässig.][§2 Nr.2 | Auf dem Baugrundstück für eine Hochgarage können im Erdgeschoß Tankstellen sowie Schank- und Speisewirtschaften zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Garagen unter Erdgleiche sind auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Die Baugenehmigungsbehörde kann zulassen, daß die zulässige Geschoßfläche um die Flächen notwendiger Garagen, die unter der Geländeoberfläche hergestellt werden, erhöht wird.][§2 Nr.5 | Für die Erschließung der Flurstücke 344, 348, 428, 429, 848 und 1412 der Gemarkung Kirchsteinbek sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) festgesetzt.][§2 Nr.6 | Zwischen der Bundesautobahn und der Baugrenze sind Bauanlagen jeder Art unzulässig. Außerdem sind Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf Benutzer der Bundesautobahn einwirken, unzulässig.][§2 Nr.7 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von der Wegeführung können zugelassen werden. Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.8 | Für das Neubaugebiet ist nur eine zentrale Heizanlage zulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-02-18
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_5b423b70-09d5-4ff8-930f-7e0031e5246e]
    versionBauNVODatum
    • 1968-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung