Der Bebauungsplan Horn 19 für das Plangebiet Pagenfelder Straße — Pagenfelder Platz — Weddestraße — Hasencleverstraße — Washingtonallee — Stengelestraße — Weddestraße — Weg Flurstück 1243 der Gemarkung Horn- Geest — Horner Landstraße (Bezirk Hamburg-Mitte., Ortsteil 129) wird festgestellt
technHerstellDatum
2015-07-10
texte
[§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig.][§2 Nr.2 | Die Gemeinschaftsstellfläche für Kraftfahrzeuge auf dem Flurstück 904 der Gemarkung Horn-Geest dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet auf den Flurstücken 705 bis 712, 717 bis 721 und 806 bis 809 der Gemarkung Horn-Geest und die Gemeinschaftsstellfläche auf dem Flurstück 650 für die Flurstücke 431, 695, 715, 745, 747, 758, 760, 765, 767, 788 und 789. Die Stellfläche dient zur Erfüllung dieser Verpflichtungen im übrigen Wohngebiet geschlossener Bauweise, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen ist. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) und die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Tuni 1938 (Sammlung des bereinigten hamgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 129]