• XPLAN_BP_PLAN_b8860f44-acb6-45af-b579-346f8b3762f1

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    • XPLAN_BP_PLAN_b8860f44-acb6-45af-b579-346f8b3762f1
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn11
    xpPlanDate
    • 1967-10-23
    name
    • Langenhorn11
    internalId
    • ee7407f6-3c8e-4da0-b352-c4548935ee75
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Langenhorn 11 für das Plangebiet Essener Straße — Langenhorner Chaussee — Käkenflur — von hier über das Flurstück 5 zur Südostspitze und Südgrenze des Flurstücks 3949 der Gemarkung Langenhorn — Essener Straße — von hier über die Flurstücke 2813 und 2480 der Gemarkung Langenhorn zur Tarpenbek — Nordgrenzen der Flurstücke 2480 und 2813 der Gemarkung Langenhorn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2014-04-09
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet, im Gewerbegebiet und im Sondergebiet Läden sollen die Dächer höchstens 6 Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte, im Obergeschoß auch Räume nach § 13 und Betriebswohnungen im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 6 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge dienen zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise und im Sondergebiet Läden, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Flächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetze Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische und öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n). § 7 Absatz 4 des Hamburgischen Wegegesetzes vom 4. April 1961 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117) findet keine Anwendung. Unberührt bleibt die Verordnung zum Schutze von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Langenhorn, Fuhlsbüttel und Klein Borstel vom 31. Mai 1960 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 325).]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-10-23
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_de088a14-64d8-4ab9-a035-7f6881a7399e]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung