[§1 Nr.1 | In der zeichnerischen Darstellung wird für den Bereich Tinsdaler Kirchenweg, Wittenbergener Weg und Herwigredder eingeschossiges reines Wohngebiet in offener Bauweise festgesetzt. Die Baugrenzen haben Abstände von 14 m zum Wittenbergener Weg, 8 m zum Tinsdaler Kirchenweg, 7 m zum Herwigredder, 5 m zur Stichstraße und 5 m zur öffentlichen Grünfläche. Die Grund- und Geschoßflächenzahlen bestimmen sich nach § 17 Absatz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764).][§1 Nr.2 | Für rückwärtige Bebauungen im Wohngebiet nach Nummer 1 wird die Dachneigung auf maximal 45 Grad begrenzt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 226]