• XPLAN_BP_PLAN_ba8adbb6-f63e-4858-8c6d-8d403cf46944

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    • XPLAN_BP_PLAN_ba8adbb6-f63e-4858-8c6d-8d403cf46944
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Uhlenhorst11
    xpPlanDate
    • 2004-08-19
    name
    • Uhlenhorst11
    internalId
    • a43a0608-d817-43c2-9604-976374b2364b
    technHerstellDatum
    • 2014-06-06
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Vorhabengebiet sind nur Wohngebäude und eine Quartiersgarage zulässig.][§2 Nr.2 | Oberhalb einer Höhe von 16 m über Gehweg kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppen- und Fahrstuhlhausvorbauten um bis zu 2 m auf einer Breite von jeweils höchstens 4 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Innerhalb des Vorhabengebiets kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone um bis zu 3,5 m auf einer Breite von jeweils höchstens 4 m zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Innerhalb des Vorhabengebiets kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Erker um bis zu 1 m auf einer Breite von jeweils höchstens 4,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Entlang der Hebbelstraße kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Freitreppen um bis zu 1,5 m auf einer Breite von jeweils höchstens 2 m zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,5 ist für Nutzungen nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), bis zu einer Grundflächenzahl von 1,0 zulässig.][§2 Nr.7 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.8 | Tiefgaragen sind im Vorhabengebiet auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.9 | Tiefgaragen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind erforderliche Flächen für Wege, Terrassen, Freitreppen und Kleinkinderspielplätze. Soweit Bäume angepflanzt werden, muss auf einer Fläche von 6 m je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 0,8 m betragen.][§2 Nr.10 | Im Vorhabengebiet sind mindestens 15 kleinkronige Bäume zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für festgesetzte Pflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubbäume zu verwenden. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 414]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2004-08-19
    staedtebaulicherVertrag
    • Yes
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_e366f2c6-68df-4614-ad54-1371aabe9a09]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung