Der Bebauungsplan Schnelsen 34 für den Geltungsbereich Wählingsweg — Wählingsallee — Frohmestraße — Vogt-Kock-Weg — Heidlohstraße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2013-06-06
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Zwischen der Bundesautobahn Hamburg—Flensburg und der sonstigen Abgrenzungslinie sowie der Straße Jungborn sind Bauanlagen jeder Art unzulässig. Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf Benutzer der Bundesautobahn einwirken, sind unzulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]