• XPLAN_BP_PLAN_baaf3f26-70d0-45a4-8667-9a976cf1418a

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_baaf3f26-70d0-45a4-8667-9a976cf1418a
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bergstedt14
    xpPlanDate
    • 2006-06-13
    name
    • Bergstedt14
    internalId
    • ffe30b3e-788e-4265-9d7a-0b5fdb6a39fa
    technHerstellDatum
    • 2016-02-26
    texte
    • [§2 Nr.1 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Vorbauten, Erker, Balkone und Loggien ist bis zu 2 m auf einer Breite von jeweils höchstens 4 m zulässig.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Terrassen ist allgemein zulässig.][§2 Nr.3 | In den Wohngebieten beiderseits der Bergstedter Chaussee sind, gemessen von der Straßenbegrenzungslinie, die Aufenthaltsräume in einer Tiefe von 50 m durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Schaffung eines ausreichenden Schallschutzes durch die in Satz 1 genannten Maßnahmen nicht möglich ist, muss darüber hinaus durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude ein ausreichender Schallschutz für Aufenthaltsräume gewährleistet werden.][§2 Nr.4 | Für Hauptgebäude sind nur Dächer mit einer Dachneigung von mindestens 20 Grad zulässig.][§2 Nr.5 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile an der Bergstedter Chaussee sind gemeinsame Überfahrten mit den Vorderanliegern anzulegen.][§2 Nr.6 | Auf den Flächen für die Landwirtschaft sind bauliche Anlagen einschließlich Nebengebäuden nur innerhalb der mit „(B)" und „(C)" bezeichneten Flächen zulässig. Außerhalb der mit „(B)" und „(C)" bezeichneten Flächen können ausnahmsweise untergeordnete Gebäude für landwirtschaftliche Betriebe, wie Weideunterstände, zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Auf den Flächen der Anpflanzgebote für einen Knick ist fachgerecht ein Knickwall aufzusetzen und mit standortgerechten, heimischen, großkronigen Laubbäumen als Überhältern und standortgerechten heimischen Sträuchern so zu bepflanzen, dass sich ein „Bunter Knick" entwickelt. Dabei ist für je 2 m mindestens ein Strauch und im Abstand von 15 m bis 20 m ein Überhälter zu pflanzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.8 | Innerhalb der Flächen für die Herstellung eines Knicks sowie für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und Knicks sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten an den Knicks sind so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau der Knicks erhalten bleibt. Vorhandene Lücken sind durch fachgerechte Nachpflanzung heimischer, standortgerechter Gehölze zu schließen.][§2 Nr.9 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind im Kronenbereich festgesetzter Bäume, Sträucher und Knicks Geländeaufhöhungen, Abgrabungen und Ablagerungen, mit Ausnahme der für die Oberflächenentwässerung, für den Gewässer- und Wegebau sowie für den Bau von Siel- und Leitungstrassen erforderlichen Maßnahmen, unzulässig.][§2 Nr.10 | Dachflächen von Garagen sowie Schutzdächer von Stellplatzanlagen sind mit einem mindestens 3,5 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten.][§2 Nr.11 | In den Baugebieten sind Fahr- und Gehwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.12 | Das auf den Grundstücken westlich Bergstedter Chaussee anfallende Niederschlagswasser ist zu versickern, sofern es nicht gesammelt und genutzt wird. Sollte im Einzelfall eine Versickerung unmöglich sein, kann ausnahmsweise eine Einleitung des nicht abführbaren Niederschlagswassers nach Maßgabe der zuständigen Dienststelle in einen geeigneten Vorfluter zugelassen werden.][§2 Nr.13 | Die Unterkante der Kellersohle von Kellergeschossen darf höchstens 1,5 m unter der vorhandenen Geländeoberfläche liegen. Kellergeschosse sind, mit Ausnahme der mit „(A)" bezeichneten Flächen, in wasserdichter Ausführung als „Weiße Wanne" herzustellen. Unterhalb der Kellersohlen sind, mit Ausnahme der mit „(A)" bezeichneten Flächen, fachgerecht gut durchlässige Flächenfilter aus Sand einzubauen.][§2 Nr.14 | Dränagen oder sonstige bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des Grundwasserspiegels beziehungsweise des Stauwasserspiegels führen, sind unzulässig.][§2 Nr.15 | Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird der mit „(Z1)" bezeichneten Fläche des Kindertagesheims eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft auf dem Flurstück 3051 teilweise der Gemarkung Bergstedt in einer Größe von 1.750 m² zugeordnet.][§2 Nr.16 | Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird der mit „(Z2)" bezeichneten Fläche für die Erweiterung der Tennisanlage eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft auf dem Flurstück 3051 teilweise der Gemarkung Bergstedt in einer Größe von 1.750 m² zugeordnet.][§2 Nr.17 | Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird der mit „(Z3)" bezeichneten Fläche für Erweiterungsbauten „(B)" auf dem Flurstück 2424 eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft auf dem Flurstück 2854 teilweise der Gemarkung Bergstedt in einer Größe von 200 m² zugeordnet.][§2 Nr.18 | Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird der mit „(Z3)" bezeichneten Fläche für Erweiterungsbauten „(C)" auf den Flurstücken 2240 und 499 eine Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft auf dem Flurstück 2854 teilweise der Gemarkung Bergstedt in einer Größe von 1.800 m² zugeordnet.][§2 Nr.19 | Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden der mit „(Z4)" bezeichneten Sportanlage (Freie und Hansestadt Hamburg) Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft auf den Flurstücken 3043 teilweise und 3044 teilweise der Gemarkung Bergstedt in einer Größe von 8.500 m² zugeordnet.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 524]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2006-06-13
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_408252be-4541-43ee-a69c-d5e4298ca01e]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung