[§1 | § 2 Nummer 2 der Verordnung über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 20 vom 18. Juni 1968 (Hamburgisches Gesetz- und erordnungsblatt Seite 172) erhält nachstehende Fassung:
2. Soweit im Bebauungsplan keine hinteren Baugrenzen fest-gesetzt sind, beträgt die Bebauungstiefe, gemessen von der vorderen Baugrenze, 25 m. Die Einschränkung der Bebauungstiefe nach Satz 1 gilt für die reinen Wohngebiete zwischen den Straßen Fischbeker Holtweg — Heidrand — Störtebekerweg — Gödeke-Michels-Weg sowie zwischen Moisburger Weg — Fischbeker Holtweg — Edelheide nicht, soweit die hinter der 25 m Begrenzung liegenden Flächen durch öffentliche Wege erschlossen sind.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 718]