• XPLAN_BP_PLAN_bb7487fc-3706-4f43-b972-314a5e14d80d

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_bb7487fc-3706-4f43-b972-314a5e14d80d
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen30
    xpPlanDate
    • 1985-10-22
    name
    • Ottensen30
    nummer
    • 30
    internalId
    • c8d2a72f-3b26-4977-a5b2-6f21a5e52963
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Ottensen 30 für den Geltungsbereich Bahrenfelder Straße - Gaußstraße - Westgrenze des Flurstücks 1797 der Gemarkung Ottensen - Bahnanlagen - Ostgrenze des Flurstücks 1786 der Gemarkung Ottensen - Barnerstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 210) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-02
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Kerngebiet sind Wohnungen nicht zulässig.][§2 Nr.2 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausgenommen hiervon sind die Flurstücke 1796 und 1797 der Gemarkung Ottensen.][§2 Nr.3 | Auf dem Flurstück 2734 der Gemarkung Ottensen sind die zur Bahrenfelder Straße, zur Gaußstraße sowie die zum Spielplatz hin sichtbaren Außenwände der Gebäude mit roten Mauerziegeln zu verblenden. Für Dächer mit einer Neigung über 20 Grad ist, soweit sie vom öffentlichen Straßenraum einsehbar sind, Pfannendeckung vorzusehen.][§2 Nr.4 | In dem mit a bezeichneten Teil des Gewerbegebiets sind geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohnbebauung ausgeschlossen sind.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Barnerstraße ist das sechste Vollgeschoß als Dachgeschoß mit einer Neigung zwischen 60 Grad und 75 Grad auszubilden.][§2 Nr.6 | Die Dachflächen der eingeschossigen Bebauung im Kerngebiet sind zu begrünen und begehbar auszubilden.][§2 Nr.7 | Für die mit b bezeichnete fünfgeschossige Bebauung kann ein weiteres Vollgeschoß im Rahmen einer Geschoßfläche von 8000 m2 zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Fahr- und Leitungsrecht auf dem Flurstück 2733 der Gemarkung Ottensen umfaßt die Befugnis der Deutschen Bundespost, eine Zu- und Abfahrt anzulegen und zu unterhalten sowie unterirdische Kabel zu verlegen.][§2 Nr.9 | Eine Beheizung ist nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.10 | Für die Erschließung des Flurstücks 2734 der Gemarkung Ottensen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 210]
    plangeber
    • [Name: 210]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1985-10-22
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_ca11b339-4acb-4b95-879d-5487595c4e63]
    aendert
    • [Verbundener Plan: BSOttensen|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: TB40|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL104|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL186|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: FLPL196|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Ottensen29|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1977-01-01
    versionBauGBDatum
    • 1976-08-18
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung