[§1 | Das Gesetz über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 4/ Poppenbüttel8 vom 10. Dezember 1973 mit seiner Änderung vom 25. April 1977 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1973 Seite 529, 1977 Seite 92) wird wie folgt geändert: In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Baugrundstück für den Gemeinbedarf" (Kindertagesheim) in die Festsetzung "reines Wohngebiet" geändert. Für diese Fläche wird anstelle der bisherigen zwei Vollgeschosse eine maximal viergeschossige Bebauung in geschlossener Bauweise festgesetzt mit einer Grundfläche der baulichen Anlage von 1600m² und einer Geschoßfläche von 6200m². Die Festsetzung der eingeschossigen Bebauung und die dafür festgesetzten Baugrenzen entfallen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 519]